Teichordnung:

• Das Betreten der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
• Es darf nur mit gültigem Jahresfischerei- bzw. Angelschein geangelt werden.
• Das Ausweiden der Fische ist nur am Schlachtplatz erlaubt.
• Das „Reißen“, Keschern, oder Anfüttern der Fische ist streng verboten.
• Graskarpfen sind schonend zurückzusetzen.
• Die Fische müssen sofort waidgerecht getötet werden.
• Pro Angelplatz darf nur eine Person angeln.
• Auf andere Angler ist Rücksicht zu nehmen.
• Den Anweisungen des Teichpersonals ist Folge zu leisten.


Zuwiderhandlungen werden mit Teichverbot geahndet.